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Pflichtberatung für Pflegegeld-Empfänger – einfach erklärt

Pflege zu Hause ist wertvoll – aber auch anspruchsvoll.
Damit Sie dabei bestmöglich unterstützt werden, sieht das Gesetz einen regelmäßigen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI vor.

Beratungsbesuch nach
§ 37 Abs. 3 SGB XI

Wie oft ist der Beratungsbesuch notwendig?

  • Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate (halbjährlich)

  • Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate (vierteljährlich)

  • Bei individuellem Bedarf

Wichtig: Wird der Termin nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.

Beratung vor Ort.

  • persönlich bei Ihnen vor Ort

  • zusammen mit pflegenden Angehörigen und der/den zupflegenden Person/en

  • ​Keine Vor- und Nachbereitung
    durch Sie notwendig

  • Sie erhalten ein Exemplar des Protokolls für Ihre Unterlagen - auch digital
    per Mail möglich.

Wir sorgen für die zeitnahe Übermittlung des Protokolls an Ihre Krankenkasse -

in der Regel noch am selben Tag!

Warum der Beratungsbesuch wichtig ist

Pflege ist kein statischer Zustand – sie verändert sich ständig.


Der Beratungsbesuch sorgt dafür, dass:

  • Überforderung vermieden wird

  • Pflegefehler vorgebeugt werden

  • Angehörige entlastet werden

  • die Versorgung dauerhaft gesichert bleibt

Oder anders gesagt:
Ein kleiner Termin – mit großer Wirkung
für Ihre Lebensqualität.

Was passiert bei einem Beratungsbesuch?

Hier geht es nicht um Kontrolle – sondern um echte Unterstützung:

  • Individuelle Beratung zur häuslichen Pflege

  • Praktische Tipps für den Pflegealltag

  • Unterstützung für Angehörige

  • Hinweise zu Hilfsmitteln & Leistungen

  • Verbesserung der Pflegesituation vor Ort

Kurz gesagt: Wir helfen Ihnen, die Pflege leichter und sicherer zu machen.

Wer darf die Beratung durchführen?

Nur qualifizierte und anerkannte Fachstellen:

  • Zugelassene ambulante Pflegedienste

  • Anerkannte, unabhängige Beratungsstellen

  • Beauftragte Pflegefachpersonen
    der Pflegekassen

  • Kommunale Beratungseinrichtungen

Alle unterliegen den Qualitätsvorgaben des GKV-Spitzenverbandes nach § 113 SGB XI.

Jetzt Termin vereinbaren 

oft auch kurzfristig möglich!

Telefonisch: 040 / 28 54 92 44

E-Mail: Info[at]pflege-epikur.de

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